Das hessische Kommunalabgabengesetz (KAG) als maßgebliche Rechtsgrundlage legt im § 11 Abs. 1 S. 2 fest: "Die Gemeinden können für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben." Das heißt, es handelt sich hierbei um eine Kann-Bestimmung und ist keinesfalls eine Pflicht der Gemeinde, solche Beiträge auch tatsächlich zu erheben.
Gleichwohl ist die Gemeinde durch die Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und dafür vorrangig die erforderlichen Abgaben und Entgelte zu erheben und erst nachrangig Kredite aufzunehmen. Diese Pflicht versetzt viele Gemeinden in die Situation, zur vorgeschriebenen Einnahmeerzielung nicht auf Straßenausbaubeiträge verzichten zu können.
Gut situierte Gemeinden, die beispielsweise hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielen, haben somit eher den Spielraum für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Wirtschaftlich schwächere Gemeinden müssen die Beiträge erheben und verschaffen sich gezwungenermaßen einen Standortnachteil - eine Zwickmühle.
Zutiefst ungerecht ist es aus unserer Sicht, dass die Bürgerinnen und Bürger neben den Grundsteuern auch noch mit erheblichen Beiträgen belastet werden müssen, wenn Straßen grundhaft erneuert werden. Da kommen schnell fünfstellige Beträge zustande, die insbesondere die Bezieher kleiner Einkommen und Rentnerinnen und Rentner überfordern.
Die SPD Neu-Eichenberg wird sich daher dafür einsetzen, dass diese Regelung in unserer Gemeinde abgeschafft wird. Wer sich unsere Gemeindestraßen ansieht, weiß, was da in Zukunft auf die Neu-Eichenberger*innen zukommen könnte. Zugleich fordern wir das Land Hessen auf, die Kommunen mit genügend Geld auszustatten, damit solche ungerechten Lasten gar nicht erst in Frage kommen.