SPD-Ortsverein Neu-Eichenberg

Sondergebiet Logistik

Alternativen zum Sondergebiet Logistik? – Grüne Landesminister bleiben Antwort bisher schuldig

SPD-Fraktion sendet offenen Brief nach Wiesbaden

In den letzten Wochen ist viel darüber spekuliert worden, ob es für die Gemeinde Neu-Eichenberg eine Alternative zur derzeitigen Planung für das Sondergebiet Logistik gibt, die die Gemeinde langfristig finanziell absichert und schuldenfrei stellt. Insbesondere von Seiten der

Grünen und Vertretern der BI wurde immer wieder behauptet, die Landesregierung wäre daran interessiert, eine Alternative zu finden und die Gemeinde dabei zu unterstützen. In den letzten Tagen ist aber leider deutlich geworden, dass diese Aussagen, dann, wenn es um ein konkretes Angebot geht, ohne jede Substanz bleiben.

Die völlig im Allgemeinen bleibende Aussage der Grünen Umweltministerin Hinz, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan nicht ändern würde, könne man ins Gespräch kommen, ist völlig unbrauchbar, verlangt sie doch damit, die Katze im Sack zu kaufen, ohne jede Zusage für einen Plan B, der die finanzielle Zukunft der Gemeinde, die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sichert.

Auch der Grüne Wirtschaftsminister Al-Wazir hält sich vollkommen bedeckt, wenn es darum geht, wie angebliche Alternativen aussehen könnten. Dies ist umso mehr bemerkenswert, da ja schließlich das Land zunächst den Hauptnutzen aus dem Sondergebiet Logistik zieht. 12 Mio. Euro streicht die Landesregierung aus dem Verkauf der Flächen durch die landeseigene HLG ein.

Wenn sich die Prioritäten in der Hessischen Landesregierung geändert haben und man das Projekt Sondergebiet Logistik in Neu-Eichenberg politisch nicht mehr will, dann sollte man als Landesminister auch den Mut haben, das offen auszusprechen und konkrete Vorschläge machen, wie man die Kommune zukunftsorientiert aufstellt. Erst den Verkauf zum eigenen Vorteil durchzuführen, dann die Unterstützung entziehen und ohne jegliche Zusage den Scherbenhaufen und die Kosten der Gemeinde zu überlassen, zeugt von wenig Verantwortungsbewusstsein!

Die SPD-Fraktion setzt sich seit Bestehen der Gemeinde Neu-Eichenberg für die Selbstständigkeit der Gemeinde ein und sieht in der Realisierung des Sondergebiets Logistik nach wie vor eine reale Chance, diese zu sichern. Wir verschließen uns aber auch nicht möglichen Alternativen, die eine Erreichung dieses Zieles gewährleisten.

Die SPD-Fraktion Neu-Eichenberg erwartet deshalb, dass statt nebulösen Andeutungen, die bisher ohne jegliche Substanz blieben, klare Aussagen von Seiten der Staatsminister Hinz und Al-Wazir kommen, wie sie zum Sondergebiet Logistik stehen und welche Alternativen man für Neu-Eichenberg umsetzen will.

Ein Davonstehlen des Landes aus seiner Verantwortung auf Kosten der Gemeinde - schließlich war das Land Hessen Urheber der Idee des Sondergebietes Logistik - ist für uns inakzeptabel. Deshalb wollen wir ein klares Angebot des Landes, bevor es zur zweiten Abwägung der Bauungsplanänderung kommt.

Wir haben deshalb einen Offenen Brief an die beiden Landesminister gesendet und deutlich gemacht, dass wir nun eine belastbare Antwort der Landesminister bis zum 12 Juni 2019 erwarten. Nur so können die Gemeindevertreter eine verantwortliche Entscheidung treffen.

 

 

 

Das Logistikgebiet ist kein „Nullsummenspiel“

SPD-Ortsverein Neu-Eichenberg und CDU-Ortsverband Neu-Eichenberg nehmen Stellung zum Flyer der BI zum Wirtschaftlichkeitsgutachten

 

Die BI kritisiert das Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Sondergebiet Logistik und schreibt in ihrem letzten Flyer, die Gemeinde würde bei Realisierung finanzielle Verluste erleiden. Die Mühe der BI in allen Ehren, aber das ist nicht richtig.

 

Selbstverständlich reduzieren sich die Leistungen, die eine Kommune vom Land über die sog. Schlüsselzuweisungen bekommt, wenn ihre eigene Finanzkraft stark ist. Bei dem sog. Kommunalen Finanzausgleich (KFA) handelt es sich um ein bedarfsorientiertes solidarisches Instrument, dass das Land verpflichtet, Kommunen, die nicht aus eigener Kraft genügend Steuerkraft generieren, durch Ausgleichszahlungen (Schlüsselzuweisungen) zu unterstützen.

Im Klartext heißt das: Jährlich wird im Land eine sogenannte Steuerverbundmasse ermittelt. Die Höhe ist stark abhängig von den Steuereinnahmen insgesamt. Momentan sprudeln diese, weil die Wirtschaft „brummt“.

Im Jahr 2011 belief sich die aus dem KFA zu verteilende Summe auf ca. 3,1 Milliarden Euro, 2019 werden es über 5 Milliarden Euro sein. Der Vergleich dieser beiden Zahlen macht bereits deutlich, dass die Kommunen, die sich ausschließlich auf die Zahlungen aus dem KFA verlassen, sehr stark abhängig von den Steuereinnahmen und dem vom Land festgesetzten KFA sind.

Die Höhe der Reduzierung ist in einer Zukunftsbetrachtung nicht verlässlich berechenbar, das war auch die Aussage des Gutachters. Die rein in die Vergangenheit bezogene Rechnung der BI hat also keine rechte Aussagekraft für die Zukunft. Darüber hinaus beschreibt selbst die BI in ihrem Flyer (S. 5 letzter Absatz), dass „jede Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Annahmen basiert“.

Bei der Ermittlung des Bedarfs einer Kommune wird deren eigene Steuerkraft berücksichtigt. Hat also eine Gemeinde hohe eigene Steuereinnahmen, erhält sie weniger Leistungen aus dem KFA, hat sie geringe Steuereinnahmen erhält sie mehr.

Das Prinzip ähnelt dem aller staatlichen Leistungen. Kann jemand nicht aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt finanzieren, erhält er Leistungen vom Staat. Vorrangig muss aber Jedermann darum bemüht sein, selbst für sich zu sorgen.

Neu-Eichenberg zählt derzeit zu den finanzschwachen Kommunen. Durch die vermuteten Einnahmen aus dem Sondergebiet Logistik (hauptsächlich die Grund- und Gewerbesteuer) von mehr als 600.000€/Jahr erhöht sich selbstverständlich die Steuerkraft der Gemeinde erheblich.

Das hat zur Folge, dass der Bedarf der Gemeinde aus dem KFA sinkt. Sie erhält weniger Schlüsselzuweisungen.

Den gleichen Effekt hätte man im Übrigen, wenn die Gemeinde die Steuern insgesamt erhöhen würde, weil ansonsten die Kosten für Investitionen, Schulden, Kinderbetreuung, Feuerwehr, Straßenbau etc. nicht gedeckt werden könnten. Sie ist nämlich, wenn sie Geld aus dem KFA erhalten will, verpflichtet, ihre eigene Finanzkraft zu stärken.

Dann müssten die Mehreinnahmen durch Steuererhöhung von allen Bürgerinnen und Bürgern Neu-Eichenbergs aufgebracht werden. Bei einer Realisierung des Sondergebiets Logistik wären die geplanten Mehreinnahmen i.H.v. 500.000€ Grundsteuer von dem Eigentümer und den Mietern des Gebiets zu leisten.

Es ist aber falsch, geringere Zahlungen von aus dem KFA von einer möglichen Einnahme aus dem Sondergebiet Logistik abzuziehen und so zu rechnen, als würde das den Ertrag für die Gemeinde verringern.

Die Einnahmen aus dem Sondergebiet Logistik hat die Gemeinde immer zur freien Verfügung und sicher. Sobald das Gelände bebaut ist, fällt die Grundsteuer an, egal, ob dort ein Betrieb stattfindet oder nicht. Das gilt für jedes Gebäude: auch für ein leer stehendes Haus muss der Eigentümer Grundsteuer entrichten.

Mit einem Großteil dieser Einnahmen, nämlich mindestens der Grundsteuer i.H.v. rd. 500.000€/Jahr kann die Gemeinde immer rechnen und sie kann frei entscheiden, wofür das Geld verwendet werden soll.

Sie könnte z.B. die Situation am Bahnhof durch Erwerb des Geländes und Errichtung eines Park- und Ride-Anlage verbessern, sie könnte ggf. die Kinderbetreuung kostenfrei anbieten. Sie könnte sogar die Grundsteuer senken und damit alle Einwohner Neu-Eichenberg entlasten.

Anders ist das bei den Schlüsselzuweisungen aus dem KFA. Dieser ist stark davon abhängig, ob es der Wirtschaft gut geht oder nicht. Sprudeln die Steuereinnahmen ist der Gesamtbetrag der an die Kommunen zu verteilenden Masse höher als bei schwächelnder Wirtschaft.

Hinzu kommt, dass die Gemeinden, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben – und den hätten wir nicht, wenn das Gebiet nicht realisiert wird - und wir die bisher aufgelaufenen Kosten i.H.v. rd. 1,4 Mio Euro aus dem Haushalt der Gemeinde leisten müssten – vom Land Vorgaben bekommen. So war z.B. die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Anliegern unserer Gemeinde eine solche Forderung, die wir erfüllen mussten, um den Haushalt genehmigt zu bekommen.

 

Aufgabe des Wirtschaftlichkeitsgutachtens war es, zu ermitteln, ob sich die Realisierung des Sondergebiets Logistik für die Gemeinde Neu-Eichenberg rechnet.

Das hat das Gutachten zweifelsfrei festgestellt; im Einzelnen wurde ermittelt:

 

1. Die Gemeinde erzielt nach Abzug aller Kosten und Zahlungen an die HLG und das Land Hessen einen einmaligen Projekterfolgt i.H.v. 825.505€.

 

2. Die Gemeinde erhält ein Gewerbegebiet von 1,8 ha Größe – ohne hierfür Erschließungskosten aufzuwenden. Die Erschließung erfolgt durch die Dietz AG.

Die zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen sind in dem Gutachten nicht berücksichtigt, weil die Aufgabenstellung nur war, darzustellen, wie sich die Realisierung des Sondergebiets Logistik auswirkt.

Aber: Ohne Sondergebiet Logistik wird es auch kein Gewerbegebiet geben.

 

3.  Lt. Gutachten ist im endgültigen Ausbau mit einer jährlichen zusätzlichen Grundsteuer i.H.v. rd. 500.000€ zu rechnen, bei dem derzeitigen Hebesatz von 480%.

 

4. Das Gewerbesteueraufkommen ist davon abhängig, an welchen Betriebsstätten Umsätze und Gewinne erzielt werden. Es wurde daher vorsichtig geschätzt, dass bei einem derzeitigen Hebesatz von 380% mit einer zusätzlichen Gewerbesteuereinnahme von 100.000€ zu rechnen ist. Für Neu-Eichenberg hat die Gemeinde 2019 mit einer Gewerbesteuereinnahme von ca. 114.000€ geplant.

 

5. Gemeindeanteile an der Lohn- und Einkommensteuer erhält nur die Wohngemeinde der Arbeitnehmer, der Anteil beträgt 15 %. Da man nicht weiß, wie viele Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz neu geschaffen wurde, auch ihren Wohnsitz in Neu-Eichenberg nehmen werden, ist eine genaue Berechnung nicht möglich.

Der Gutachter hat daher vorsichtig gerechnet und unterstellt, es würden 5 % der Arbeitnehmer nach Neu-Eichenberg ziehen.

 

 Zur Ausgabenseite:

1. Straße im Gebiet

Die Abschreibungsdauer von Straßen wird i.d.R. mit 40 Jahren angesetzt, in anderen Bundesländern z.T. mit 35 oder gar 50 Jahren, beim Bund mit 19 Jahren. Ob das Bauwerk diese Zeit tatsächlich hält, vermag sicher im Vorhinein niemand zu beurteilen. Als Gutachter muss man sich daher an den Richtwerten orientieren.

Es handelt sich nicht um eine Anliegerstraße, nach Plan ist es eine öffentliche Straße, die von Jedermann genutzt werden kann. Dennoch würden im Falle einer Erneuerung, da wir ja eine Straßenbeitragssatzung haben, die Kosten z.T. nur von den Anliegern getragen werden. Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach der Nutzung durch die „Öffentlichkeit“. Es ist also davon auszugehen, dass mind. 75% der Kosten von den Anliegern, also der Dietz AG, zu tragen wäre.

Um auf der sicheren Seite zu sein, wurde veranschlagt, jährlich 36.000€ zurückzulegen, um diese Straße erneuern zu können. Das sind in 20 Jahren 720.000€. Geht man davon aus, dass die Gemeinde 25 % und der Anlieger 75 % zu tragen hat, könnte nach 20 Jahren für 2,88 Mio Euro eine komplett neue Straße gebaut werden.

 

2. Der Winterdienst wurde mit 10.000€/Jahr Belastung berücksichtigt. Für das gesamte Gemeindegebiet, also alle Gemeindestraßen, wurden in den vergangenen Jahren im Schnitt ca. 4.000€/Jahr aufgewandt.

 

3. Unterhaltungsaufwendungen, Pflegemaßnahmen im Sondergebiet

Diese Kosten wurden mit 50.000€/Jahr angesetzt. Der Gemeinde obliegt neu als einzige zusätzliche Verpflichtung die Unterhaltung des Hebenshäuser Baches nach Offenlegung. Für das gesamte Gemeindegebiet wurde in den vergangenen Jahren für die Unterhaltung der Wasserläufe ein Betrag von 4.000€ angesetzt, 2019 sind es 8.000€ für alle Wasserläufe. Sämtliche Pflegemaßnahmen im Gebiet sind durch den Eigentümer zu leisten. Deshalb wird es nicht erforderlich sein, zusätzliches Personal einzustellen.

Jeder Gemeindebedienstete würde sich übrigens über ein Jahreseinkommen von 100.000€ freuen J.

 

4. Ampelanlage

Die Ampelanlage wird von Hessen-Mobil errichtet und gewartet. Die Kosten trägt der Eigentümer des Geländes.

 

Fazit des Gutachters:

Haushaltsüberschuss jährlich (alle Ausgaben für das Gebiet sind von allen Einnahmen aus dem Gebiet abgezogen) bei vollständiger Realisierung

a) bei angenommenen 500 Arbeitsplätzen: ca. 450.000€/Jahr

b) bei angenommenen 1000 Arbeitsplätzen: ca. 491.000€/Jahr

c) bei angenommenen 2000 Arbeitsplätzen: ca. 579.000€/Jahr

 

und zwar unabhängig von Leistungen aus dem KFA.

 

Man kann für das Sondergebiet Logistik sein oder dagegen. Wirtschaftlich gesehen ist es lt. Gutachten definitiv kein „Nullsummenspiel“ oder „Minusgeschäft“.

 

Zur vorgeschlagenen Alternative, der Blitzeranlage

 

Nach dem Erlass des Landes Hessen zur Verkehrsüberwachung der örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden (Staatsanzeiger 9-2015, S. 182) dient die Aufstellung von Blitzeranlagen vor Allem der Verkehrsunfallverhütung. Deshalb werden als Auswahlkriterien für die Errichtung von Messstellen zunächst die Unfallorte oder –strecken mit unfallursächlich überhöhter Geschwindigkeit, also vor Allem Unfallschwerpunkte genannt. Darüber hinaus dient sie auch dem Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen insbesondere durch Lärm und Abgase.

Als Unfallschwerpunkt kann man die Messstelle der BI sicher nicht bezeichnen. Dennoch könnte die Gemeinde dort ggf. einen Blitzer aufstellen....

Aber würde sich die Situation tatsächlich verbessern, wenn die Fahrzeuge wegen der Blitzeranlage abbremsen und wieder beschleunigen? Würde sich dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen?

Die Annahme, dass dadurch so viel Geld in die Kassen „gespült“ werde, dass im Ergebnis mehr erzielt wird, als durch die Einnahmen aus dem Sondergebiet Logistik, teilen wir nicht.

Dazu nur so viel: Die zwei Vollstreckungsbeamten, die lt. BI eingestellt werden sollten, müssten auch dann weiterbeschäftigt werden, wenn sich die Einnahmen aufgrund des Bekanntheitsgrades der Anlage verringern.

Ob sich eine solche Anlage rechnet, kann ja beispielsweise bei der Gemeinde Kaufungen, die Blitzer entlang der B 7 betreibt, erfragt werden.

Diese Rechnung geht aus unserer Sicht nicht auf.

Neu-Eichenberg im März 2019                                 

Michael Rost, Vorsitzender CDU-Ortsverband Neu-Eichenberg

Ilona Rohde-Erfurth, Vorsitzende SPD-Ortsverein Neu-Eichenberg

 

 

 

SPD-Antrag zum Lärmschutz angenommen

Wie bereits in der letzten Ausgabe von „In diesem Monat“ angekündigt, hat die SPD-Fraktion einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht, der den Gemeindevorstand beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Dietz AG abzuschließen, der Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner an der B27 gewährleistet. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und einer Stimme der Grünen-Fraktion angenommen.

Konkret geht es dabei darum die laut den vorliegenden Lärmprognosen von einer höheren Lärmbelastung betroffenen Anwohner durch den Einbau von Lärmschutzfenstern und wo nötig auch Belüftungsanlagen vor Lärmbelästigungen zu schützen. Der Bau einer Lärmschutzwand ist laut Aussage von HessenMobil im Bereich Hebenshausen wegen der Einmündung der Landesstraße nicht möglich. Hessen Mobil schließt auch trotz der schon jetzt vorhandenen Lärmbelastung aus, dass sie als zuständige Straßenbauverwaltung von sich aus Lärmschutzmaßnahmen ergreift, dies käme nur bei einem Um- oder Neubau der B27 in Frage. Deshalb bietet der angestrebte Vertrag der Gemeinde mit der Dietz AG eine realistische Chance die Situation für die Anwohner deutlich zu verbessern.

 

 

 

Sondergebiet Logistik: Klarheit statt Desinformation – SPD stellt weitere Forderungen zum Schutz der Bevölkerung

Die 2. Offenlegung zur Änderung des Bebauungsplans des Sondergebietes Logistik steht unmittelbar bevor. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um über den derzeitigen Stand des Projekts zu informieren und gleichzeitig auch über Fehlinformationen zu berichten, die von Seiten der Bürgerinitiative in letzter Zeit gezielt gestreut wurden.

Tatsache ist, dass der Verkauf des Sondergebietes durch das Land Hessen an die Dietz AG erfolgt ist und diese jederzeit auf Grundlage des gültigen Bebauungsplans mit den Baumaßnahmen beginnen könnte.

Behauptungen der BI, dass diese in Gesprächen mit der Dietz AG über eine Verkleinerung, Alternativnutzung oder über einen Weiterverkauf von Teilflächen sei, um diese einer anderen Nutzung zuzuführen, werden nicht nur von der Dietz AG, sondern auch vom Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Werra-Meißner in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Grünen als Falschaussage zurückgewiesen.

Dies deckt sich auch mit Erfahrungen, die wir mit der BI machen mussten. Es ist der BI deshalb dringend anzuraten, diese schon seit einiger Zeit verfolgte Strategie der Verdrehung von Tatsachen und Aussagen zu unterlassen. Dieses Verhalten vergiftet die gesamte politische Kultur und schadet der Zukunft der Gemeinde.

Um für Transparenz zu sorgen, sollen hier die Hintergründe deutliche dargestellt werden. So ist dem Schreiben von Dr. Dietz an die Fraktionsvorsitzenden zu den Behauptungen der BI, die Dietz AG würde auf die Umsetzung der geplanten Entwicklung des SO-Gebiets Logistik am Standort Neu-Eichenberg teilweise verzichten, zu entnehmen, „dass diese Behauptung jeder Grundlage entbehrt und die Dietz AG vielmehr unverändert an der vollständigen und zeitnahen Umsetzung der Entwicklung festhalten möchte. Auch hat die Dietz AG der Bürgerinitiative keine Vorschläge unterbreitet. Mit der BI bestand in jüngerer Vergangenheit gar kein direkter Kontakt.“

Weiterhin stellt Dr. Dietz fest, „dass eine Gesprächsbereitschaft über alternative Nutzungen und die Abgabe der rückwärtigen Bereiche (SO 3 und 4) überhaupt nur dann besteht, wenn sichergestellt ist, dass die ohnehin angestrebte erste Bauphase der Entwicklung der Sondergebiete 1 und 2 vollständig abgeschlossen ist und darüber hinaus auch sichergestellt wird, dass mögliche Alternativkonzepte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit tragfähig sind und eine Beteiligung an den erheblichen Erschließungskosten erfolgt.“

„Nachdem nunmehr die BI meine Aussagen und den gesamten Sachverhalt nicht nur verdreht und in ihrem Interesse auslegte sondern darüber hinaus auch noch instrumentalisiert um das laufende Verfahren zu verzögern und die Gemeindevertreter zu spalten, sehe ich mit der BI keine weitere Gesprächsgrundlage in dieser Angelegenheit“, soweit Dr. Dietz wörtlich.

Weiterhin wird aus der Reaktion der Dietz AG deutlich, dass weitere Verzögerungen bzw. der Versuche das Projekt abzubrechen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen und Schäden für alle Beteiligten führen würde. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dies nicht verantwortbar, da die Vorteile des Projekts die Nachteile überwiegen.

Dies gilt umso mehr, angesichts der Tatsache, dass die Dietz AG glaubwürdig versichert, „schon mit mehreren namenhaften Unternehmen in sehr vielversprechenden und fortgeschrittenen Verhandlungen über eine Umsetzung der Entwicklung“ zu stehen und „dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit“ die bisherigen Prognosen über die Schaffung von Arbeitsplätzen, deutlich übertreffen würde.

Die Forderungen der SPD-Fraktion

Hieraus ergibt sich, dass es im Interesse der Gemeinde und der Bevölkerung ist, wenn jetzt im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes die Grundlagen für eine sinnvolle, an den heutigen Standards des Lärmschutzes gemessene, Umsetzung erfolgt. Diese muss ein Maximum an Schutz der Anwohner und Umweltverträglichkeit bringen. Hierfür wird sich die SPD-Fraktion weiterhin nachhaltig einsetzen. Deshalb fordern wir im weiteren Verfahren unter anderem folgende Maßnahmen sicher zu stellen:

Eine strikte Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes.

Neben einem effektiven Lärmschutz vor Lärm aus dem Sondergebiet selbst, ebenso einen Lärmschutz für direkten Anwohner im Verlauf der B 27.

Die Errichtung eines Walls in Richtung Hebenshausen und Berge.

Eine genau nachgewiesene Anzahl an PKW und LKW-Parkplätzen auf dem Gelände des Sondergebiets Logistik, sodass es zu keinerlei „Wildparken“ außerhalb des Geländes kommt. Ebenso sind ausreichende Sanitäranlagen vorzuhalten.

Sowohl in der Bauphase, wie auch im Betrieb die ständige Sicherstellung der Einhaltung der Lärmschutzvorschriften und die Einrichtung eines Beschwerdemanagements, das ständig im Dialog mit der Gemeinde und den Bürgern steht und in der Lage ist kurzfristig Problem abzustellen.

Die Einhaltung der höchsten Energieeffiziensstandards beim Betrieb des Sondergebiets, dabei sollte eine weitgehende CO2-Neutralität angestrebt werden.
 

Bereits im Rahmen der ersten Offenlegung ist es gelungen, die Anforderungen der Gemeinde in Bezug auf Minderungen der Belastungen für die Anwohner, der Verkehrssicherheit und der Umweltverträglichkeit zu erhöhen. Wir werden auch im weiteren Verfahren der 2. Offenlegung gegebenenfalls auch noch neue hinzukommende Anregungen und Aspekte aufnehmen und einfordern.

Die SPD-Fraktion will keine Umsetzung des Projektes um jeden Preis, aber angesichts der Tatsache, dass durch den Verkauf des Geländes durch das Land an die Dietz AG nun ein konkreter seriöser Partner vorhanden ist, scheint es uns am sinnvollsten, das Projekt mit klaren Forderungen zum Schutz der Bevölkerung zu gestalten und gleichzeitig die wirtschaftliche Zukunft der Gemeinde zu sichern. Dabei wird zusätzlich eine Vielzahl von sicheren Arbeitsplätzen in allen Qualifikationsniveaus geschaffen. Gerade in einer Zeit, in der nicht sicher ist, ob die Hochkonjunktur noch lange anhalten wird, ist es wichtig, in unserer Region neue und sichere Jobs in einer wachsenden Branche zu schaffen.

 

 

 

Sondergebiet Logistik: Bebauungsplan-Vorentwurf liegt zur Einsicht aus - Alle Unterlagen auch in digitaler Form abrufbar

Zum Download bereitgestellt sind die Unterlagen auf der Homepage Neu-Eichenberg.de. Alle aktuellen Planungen sind dort für alle Bürger/-innen direkt und transparent einsehbar.

 

 

 

Sondergebiet Logistik: Erste Abwägung erfolgt – Bürgerversammlung und 2. Offenlegung folgen

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet Logistik ist nun nach Abschluss der sogenannten „Ersten Offenlegung“ die „Erste Abwägung“ durch die Gemeindevertretung erfolgt. Dabei wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Bürgerinnen und Bürgern zum neuen Bebauungsplan durch den Planer erfasst und abgewogen. Dies geschah in einer auf zwei Abende verteilten Sitzung der Gemeindevertretung. Dabei hatten auch alle Fraktionen in der Gemeindevertretung die Gelegenheit, sich alle Details der Planung genau erläutern zu lassen. Sowie Fragen, die durch die eingereichten Stellungnahmen entstanden waren, mit dem Planer zu erörtern und Änderungsanträge zu den Vorschlägen des Planers zu stellen.

Folgende Änderungen zur bisherigen Planung wurden durch den Planer vorgelegt bzw. durch die Gemeindevertretung in der Abwägung festgesetzt:

  • Herabsetzung des zulässigen Lärms, der auf den Grundstücken der nächstgelegenen Anwohner ankommen darf, um 10 Dezibel auf jetzt tagsüber 53 bis 64 Dezibel. Dies entspricht der Lautstärke eines normales Gespräch, einer Nähmaschine bzw. eines Fernsehers in Zimmerlautstärke. In der Nacht gelten Maximalwerte von 41 bis 52 Dezibel. Dies entspricht der Lautstärke von Regen, eines Kühlschranks bzw. eines leisen Gesprächs.
  • Lärm- und Sichtschutzwälle können bis zu einer Höhe von 8 Metern errichtet werden. Da diese jedoch eine geringere Wirkung als die Herabsetzung des zulässigen Lärms um 10 Dezibel haben, sind diese nicht mehr zwingend vorgeschrieben, denn nur unmittelbar hinter dem Wall entsteht eine nennenswerte Lärmreduzierung. Für weiter entfernter Anwohner bringt der Wall keine Vorteile, außer dem Sichtschutz.
  • Festsetzung der maximalen Hallenhöhe auf 15 Meter.
  • Verlegung der Zufahrt weg von der Ortslage Hebenshausen Richtung Süden hinter den Abzweig Berge.
  • Werbung an den Hallen ist nur Richtung Westen erlaubt. Leuchtwerbung ist verboten.
  • Mindestens 50 Prozent der Dächer sind mit Solaranlagen zu versehen.
  • Erhalt der Hecke am Sportplatz und Renaturierung des Hebenshäuser Baches.
  • Sofortige Maßnahmen zum Sichtschutz durch entsprechende Anpflanzungen.

 

Weiterhin wurden auf Antrag der SPD-Fraktion noch folgende weitere Änderungen angenommen:

  • Verbreiterung des Grünstreifens in Richtung Berge auf 20 Meter.
  • Bau einer Ampelanlage bzw. Unter- oder Überführung für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Bahnhofsweg/Erschließungsstraße.

Über all diese Änderungen wurde dann durch die Gemeindevertretung insgesamt abgestimmt. Hierbei stimmten die Fraktionen von SPD und CDU mehrheitlich für das Ergebnis der „Ersten Abwägung“. Die Grünen stimmten dagegen.

Die Ergebnisse der „Ersten Abwägung“ werden nun in die Planunterlagen eingearbeitet. Wenn dies erfolgt ist, werden die Ergebnisse voraussichtlich Mitte August auf der Homepage der Gemeinde (www.neu-eichenberg.de) veröffentlicht. Der genaue Termin wird durch die Gemeindeverwaltung bekannt gegeben. Auch die „Zweite Offenlegung“ wird voraussichtlich im August beginnen. Auch über diesen Termin wird die Gemeindeverwaltung informieren.

Am 22. August wird in einer Bürgerversammlung noch einmal umfangreich über das Projekt informiert und die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihrer Fragen zum Projekt an Verwaltung, Planer und Fachexperten zu stellen.

Im Rahmen der „Zweiten Offenlegung“ besteht dann auch wiederum die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen. Diese werden erneut durch den Planer ausgewertet und das Ergebnis der Gemeindevertretung voraussichtlich im November vorgelegt. Diese kann dann erneut Einfluss auf die Planung nehmen und Änderungen beschließen. Erst nach Abschluss dieses Verfahren erfolgt dann die abschließende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Änderung des Bebauungsplans, entgegen einiger öffentlicheren Äußerung, nicht aufgrund des Verkaufs des Grundstückes an die Dietz AG erfolgt.

Vielmehr ist die Änderung des Bebauungsplans bereits im Sommer 2013 eingeleitet worden, also fast 5 Jahre vor dem Verkauf des Geländes. Von einer Anpassung des Bebauungsplans nach den Wünschen des Investors kann also keine Rede sein. Vielmehr werden geänderte Rahmenbedingungen sowie höhere Anforderungen an die Lärmreduzierung berücksichtigt.

Die SPD-Fraktion erwartet nun in den kommenden Wochen eine Präzisierung durch die Dietz AG was diese auf dem Gelände genau plant. Hieraus ergeben sich dann möglicherweise neue Erkenntnisse, wie der Lärmschutz weiter verbessert werden kann, ob und in welchem Umfang Wälle vorgesehen sind und mit welcher Zahl von Arbeitsplätzen in den Bereichen Logistik, Verwaltung und IT gerechnet werden kann.
„Für uns ist es wichtig uns ein genaues Bild über die tatsächliche Planung zu machen, bevor wir voraussichtlich im November eine abschließende Entscheidung über den neuen Bebauungsplan treffen müssen. Bis dahin wollen wir die Zeit nutzen, um noch offene Fragen zu erörtern“, unterstreichen SPD-Fraktionsvorsitzender Sven Schreivogel und SPD-Ortsvereinsvorsitzender Jörg Klinge.

 

 

 

Bürgerversammlung zur Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Logistik konnte trotz Störungen durchgeführt werden

Am 22. August fand die Bürgerversammlung zur Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Logistik im voll besetzten Saal des Gasthauses Waldmann statt. Diese wurde, insbesondere zu Beginn durch Störungen aus dem Publikum behindert, konnte dann aber dank des besonnenen Einwirkens der Versammlungsleiterin Rabea Weiser und des Bürgermeisters Jens Wilhelm erfolgreich durchgeführt werden. Dabei wurden die Planungen für die Änderung des Bebauungsplans vom Planer Christoph Henke zunächst kurz in der Übersicht dargestellt. Anschließend erfolgte eine Darstellung der Dietz AG inklusive der Erläuterung der konkreten Pläne zur Bebauung durch einen Vertreter des Unternehmens.
Daran schloss sich die Fragerunde in den folgenden 5 Themenblöcken an:

  1. Lärmschutz, Straßenverkehr, ÖPNV
  2. Wasser- und Abwasserversorgung
  3. Ausgleichsmaßnahmen, Bachoffenlegung
  4. Brandschutz
  5. Wirtschaft, Arbeitsplätze, Region

Im Folgenden sind die wichtigsten Ergebnisse der Befragung der anwesenden Experten zu den Themenbereichen wiedergegeben:


1. Durch den neuen Bebauungsplan sinkt die erlaubte aus dem Sondergebiet entstehende Lärmbelästigung um 10 Dezibel. Diese entspricht dann am Tag im Außenbereich der nächstgelegenen Wohnbebauung der Lautstärke eines normalen Gesprächs. In der Nacht darf im Außenbereich nur die Lautstärke einer ruhigen Wohnung erreicht werden. (Quelle: Hessen-Mobil)
Die beim Bau der Hallen anfallenden überschüssigen Erdmassen sollen für die Errichtung von Erdwällen in Richtung Hebenshausen und Berge verwandt werden. Die Hallen werden so errichtet, dass sie ebenfalls als Lärmschutz dienen und sollen in Richtung Hebenshausen eine Höhe von 12 Meter nicht überschreiten. Sämtlich Parkplätze und Verladerampe liegen im Innern des Logistikgebietes, sodass der entstehende Lärm durch die Hallen von der Wohnbebauung abgeschirmt wird.
Die erwartet Verkehrsbelastung kann durch die B27 und die neue Zufahrt südlich des Abzweigs Berge bewältigt werden. Hierzu wird es noch ein gesondertes Gutachten geben, dass klären soll, ob hier ggf. auch eine Ampelanlage notwendig sein wird. Die Kosten hierfür übernimmt die Dietz AG. In Spitzenzeiten vor Weihnachten kann die Zahl der LKW Bewegungen laut Aussagen des Investors bei maximal 800-900 pro Tag liegen, diese Zahl wird nur erreicht, wenn das gesamte Gelände erschlossen ist. In den Nachtstunden wird es kaum LKW-Verkehr geben.
Ein Abbiegen aus dem Logistikgebiet auf den Bahnhofsweg wird baulich verhindert. Für Fußgänger wird es eine sichere Querungsmöglichkeit geben (Ampel, Brücke oder Unterführung). Die Kosten hierfür, wie auch die gesamte Erschließung inklusive Straßen übernimmt die Dietz AG.
Nur die Feuerwehr kann hier beispielsweise durch die Entfernung von Pollern vom Bahnhofsweg in das Logistikgebiet einfahren.

2. Die Wasserver- und entsorgung ist gewährleistet. Es wird keine zusätzliche Kläranlage benötigt, auch wird die Hauptabflussleitung Richtung Göttingen nicht erweitert werden müssen. Die Kosten für die Erschließung sowie die Ver- und Entsorgung des Logistikgebiets werden komplett von der Dietz AG übernommen.

3. Die Ausgleichsmaßnahme an der Molle bleibt bestehen. Neu hinzu kommt die Offenlegung des Hebenshäuser Bachs. Hierzu sind alle Berechnungen zum Hochwasserschutz durchgeführt worden. Die Gefahr von Überschwemmungen sinkt durch den neuen Bachverlauf.

4. Der Brandschutz wird durch Brandmeldeanlagen und Sprinkleranlagen gewährleistet. Zum Ersteingriff ist die Feuerwehr Neu-Eichenberg ausgerüstet. Bei Bedarf wird die hiesige Feuerwehr von den umliegenden Wehren unterstützt. Eine eigene Drehleiter muss durch die Gemeinde nicht angeschafft werden. Der Gemeindebrandinspektor begrüßt, dass das Logistikgebiet über den Bahnhofsweg durch das Entfernen von Pollern erreicht werden kann. Davon unabhängig wird für mögliche Ergänzungen der Infrastruktur der Gemeinde, wie zum Beispiel bei zukünftigen Neuanschaffungen für die Feuerwehr, die Dietz AG einen Strukturbeitrag von 300.000 Euro zur Verfügung stellen.

5. Im Endausbau erwartet die Dietz AG, dass bis zu 2000 Arbeitsplätze entstehen werden. Im ersten Ausbau werden 400 Arbeitsplätze erwartet. Lokale Handwerksbetriebe können sich auf dem mit dem Logistikgebiet geschaffen Gewerbegebiet ansiedeln. Das Gewerbegebiet erschließt die Dietz AG auf Ihre Kosten, die Gemeinde muss hierfür nichts zahlen. Gewerbetreibende vor Ort können mit dauerhaften Aufträgen rechnen, so z.B. Wartung im Bereich Elektroanlagen, was zusätzliche Arbeitsplätze sichert bzw. schafft. Allein die Einnahmen für die Gemeinde aus der Grundsteuer werden um rund 500.000 Euro steigen. Dies sichert die Selbstständigkeit der Gemeinde und schafft Spielraum für Investitionen und Steuersenkungen.
Auch wenn die Diskussion zum Teil nicht in der wünschenswerten Ruhe und Sachlichkeit verlief, so konnten doch viele Informationen vermittelt werden, die auch für den Dialog im Rahmen der zweiten Offenlegung wichtig sind. Diese wird voraussichtlich im September erfolgen und bietet allen Bürgerinnen und Bürgern erneut die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.

 

 

 

Kommentar von Jörg Klinge (Vorsitzender des Ortsvereins)- Demokratie lebt von Respekt und Dialog

Der Verlauf der Bürgerversammlung war sehr emotional. Dies ist angesichts der Tragweite der anstehenden Entscheidung verständlich und auch grundsätzlich nicht zu kritisieren. Nicht hinnehmbar sind aber Äußerungen, die die Bürgerversammlung als "Propagandaveranstaltung" bezeichnet haben. Dieses Vokabular entlarvt die Nichtakzeptanz demokratischer Grundregeln durch den Zwischenrufer. Das nenne ich unanständig, weil es insbesondere alle demokratischen Gremien der Gemeinde angreift und verunglimpft. Hier fordere ich nicht nur zur Mäßigung, sondern auch zur Entschuldigung auf. Der Dialog in einer Demokratie ist nie eine Einbahnstraße, in der nur eine Seite das Recht auf fairen Umgang einfordern darf. Wer gegen die Vertreter einer anderen Position hetzt, der stellt sich selbst außerhalb der Reihen der Demokraten. Die Sozialdemokratie hat die Demokratie und das Recht auf freie Meinungsäußerung immer verteidigt. Deshalb werden wir auch Angriffe solcher Art hier in unserer Gemeinde niemals unwidersprochen stehen lassen. Nur wenn dies gewährleistet ist, kann man auch zukünftig noch erwarten, dass sich Menschen dazu bereit erklären sich gemeinnützig ehrenamtlich zu engagieren.

 

Jörg Klinge, Ortsvereinsvorsitzender der SPD
 

 

 

 

Kommentar von Sven Schreivogel (Vorsitzender des SPD Fraktion) - Noch nicht zu spät für ehrlichen Austausch!

Wie sehr das Thema „Sondergebiet Logistik“ unsere Gemeinschaft belastet, hat die Bürgerversammlung am 22. August im Gasthaus Waldmann gezeigt. Meines Erachtens gibt es so gut wie keine Gruppierung, die hier keine Federn gelassen hat. Bei allem Verständnis für die angespannte Situation, in der wir alle uns im Moment befinden und aufgrund derer sich Emotionalität Bahn bricht: Beschimpfungen der gemeindlichen Gremien sind für mich ein absolutes No-Go; dies gilt ebenso für süffisante oder gar abwertende Bemerkungen gegenüber Kritikern und Gegnern. Dass es kritisch, aber dennoch sachlich zugehen kann, hat das Auftreten von Stefan Savolainen verdeutlicht. Seines Amtes würdig erwiesen hat sich meiner Meinung nach unser neuer Bürgermeister Jens Wilhelm. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die eine oder andere Chance zum ehrlichen Austausch von mehreren Seiten vertan wurde. Dass ein Vertreter der Dietz AG seine Firma und deren Planungen im Rahmen dieser Bürgerversammlung vorstellt, finde ich richtig. Für all diejenigen, die keine Zeitung lesen oder das Internet nutzen, ist es wichtig zu wissen, mit wem wir es zu tun haben. Außerdem denke ich, dass unsere Bürgerinnen und Bürger aus erster Hand informiert werden sollten, was vor ihrer Haustür geplant ist, um sich darüber ein eigenes Bild verschaffen zu können. Es ist gut, dass jetzt eine Planung des Investors für das Sondergebiet Logistik mit Zahlen und weiteren Daten vorliegt. Wichtig ist es, im Rahmen der zweiten Offenlegung mit allen im Dialog zu bleiben und noch mehr aufklärend zu wirken. Fantasiezahlen wie "4000 Arbeitsplätze" und "3000 Lkw" bilden keine Grundlage für eine sachliche Diskussion. Aber Sachlichkeit auf beiden Seiten ist jetzt das Allerwichtigste!

Sven Schreivogel, Vorsitzender der SPD Fraktion